Es gibt ein paar Neuigkeiten zu Funkfrequenzen im UHF-Salat. Die Bundesnetzagentur rührt fleißig am Dressing herum und der momentane Stand sieht wie folgt aus:

Allgemeinverfügung (= hier darf man frei hupen)

  • 790-814 MHz + 838-862 MHz, 50 mW , Vfg 91/2005, endet 31.12.2015
  • 823-832 MHz, 50 mW, Vfg 9/2011, befristet bis 31.12.2021 NEU
  • 863-865 MHz, 10 mW, Vfg 7/2006, befristet bis 31.12.2016
  • 1785-1805 MHz, 50 mW , Vfg 10/2011, befristet bis 31.12.2021 NEU

Einzelzuteilung: (jede Frequenz muss einzeln beantragt werden!)

  • 470-710 MHz, 50 mW, Rundfunkprogrammproduktion
  • 710-790 MHz, 50 mW
  • 174-230 MHz, 50 mW

Die Angaben in mW stehen für die maximal zulässige Sendeleistung. Für Einzelzuteilungen werden Gebühren fällig, zu erfragen bei der Bundesnetzagentur. Achtung: die sprechen dort von „Durchsagefunkanlagen“ mal wieder feinstes Amtsdeutsch!

Interessant ist der Bereich von 1785-1805 MHz, hier sollen in Zukunft alle Funkmikros tuten. Das hat aber noch einen Haken: diese Systeme funktionieren nur, wenn zwischen Sender und Empfänger Sichtkontakt besteht! Da fallen einem doch gleich viele Situationen ein, wo das schnell ins Auge gehen kann: Sänger turnt auf der Bühne rum und kommt in optisch toten Winkel zum Empfänger: wupps die Stimme ist weg! Bisher fehlen in diesem Bereich also noch ausgereifte Systeme. Na, 2015 ist noch ein bischen hin, da müssen die Hersteller noch flink was basteln ….

Diese Infos zu den Funkfrequenzen wurden mir übrigens von Jürgen Otte zur Verfügung gestellt.

Weitere Quellen: https://shuredeutschland.wordpress.com/2011/02/28/bnetza-vergibt-neue-frequenzen-fur-funkmikrofone/, https://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/192992/publicationFile/10025/Jahresinhaltsverzeichnis2011pdf.pdf, https://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38186/publicationFile/10168/Durchsagefunk823MHz_832MhzVfg9_2011pdf.pdf